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Dogo-Argentino-Welpen: das erste Jahr in Österreich.

Dogo-Argentino-Welpen in Österreich: Herkunft und Hörtest, Impfungen, Sozialisierung und alle Fristen bis zum 18. Lebensmonat nach Bundesland.

Ein weißer Dogo-Argentino-Welpe mit hängenden Ohren und Brustgeschirr sitzt auf einem Holzboden und schaut zu einer Hand mit einem Leckerli.

Aus dem Welpen, der mit gut acht Wochen einzieht, wird ein Hund, der nach dem FCI-Standard als Rüde ungefähr 40 bis 45 Kilo wiegt, bei 60 bis 68 Zentimetern Widerristhöhe. Das erste Jahr entscheidet, ob sich dieser Hund später sicher führen lässt. In Österreich fallen in genau diese Monate außerdem Fristen, die für die meisten anderen Rassen nicht gelten: Kurse vor dem Einzug, Maulkorbpflichten, die je nach Bundesland mit null, sechs oder zwölf Monaten beginnen, und Prüfungen mit festen Stichtagen.

Erst die Herkunft, dann der Welpe.

Privatpersonen dürfen in Österreich keine Welpen öffentlich zum Kauf anbieten. Wer ein erkennbar unzulässig angebotenes Tier übernimmt, verstößt selbst gegen das Tierschutzgesetz. Rechtsstand: 23. Oktober 2026.

Das erste Jahr auf einen Blick

Die Tabelle ordnet die wichtigsten Pflichten nach dem Alter des Hundes. Was nur in einem Bundesland gilt, ist mit dem Land gekennzeichnet.

Fristen für einen Dogo-Argentino-Welpen in Österreich
Alter oder ZeitpunktWas anstehtGilt in
Vor dem EinzugKurs zur allgemeinen Sachkunde, mindestens vier Unterrichtseinheitenganz Österreich
Vor dem EinzugSachkunde-Ausbildung von mindestens sechs StundenOberösterreich
Vor dem EinzugBewilligung für die Haltung eines KampfhundesVorarlberg
Älter als 8 WochenTrennung von der Mutter, vor der Abgabe Mikrochipganz Österreich
Ab dem EinzugMaulkorb und Leine an öffentlichen Orten im OrtsbereichNiederösterreich
1 Monat nach ÜbernahmeRegistrierung in der Heimtierdatenbankganz Österreich
Ab 3 Monaten, je nach Ort früherHundeabgabe und Meldung bei der Gemeindeganz Österreich
Ab 6 MonatenMaulkorb und Leine an öffentlichen OrtenWien
6 bis 9 MonateHundeführschein, Frist drei MonateWien
Bis 12 MonateErweiterte Sachkunde mit dem Hund, zehn StundenNiederösterreich
Ab 12 MonatenMaulkorb und Leine an öffentlichen Orten, außer mit BefreiungsbescheidOberösterreich
Bis 18 MonateAlltagstauglichkeitsprüfung bestanden und bei der Gemeinde vorgelegtOberösterreich

Die Pflichten der Länder hängen daran, dass der Dogo Argentino in ihren Gesetzen ausdrücklich genannt ist: in Wien als hundeführscheinpflichtiger Hund, in Niederösterreich als Hund mit erhöhtem Gefährdungspotential, in Oberösterreich als Hund einer speziellen Rasse und in Vorarlberg als Kampfhund. Was das im Alltag erwachsener Hunde bedeutet, steht im Überblick zur Haltung des Dogo Argentino in Österreich.

Vor dem Einzug: Herkunft und Papiere

Das Tierschutzgesetz erlaubt das öffentliche Anbieten von Hunden nur wenigen. Nach § 8a TSchG dürfen bewilligte Tierheime, bewilligte Tierhaltungen und Züchterinnen und Züchter mit gemeldeter oder bewilligter Zucht inserieren, Letztere nur für selbst gezüchtete Tiere. Privatleute dürfen einen Hund nur dann öffentlich anbieten, wenn er älter als sechs Monate ist und seit mindestens 16 Wochen in der Heimtierdatenbank gemeldet ist. Ein Welpe aus einem privaten Online-Inserat ist damit fast immer ein Warnsignal. Absatz 3 derselben Bestimmung verbietet es ausdrücklich, ein erkennbar unzulässig angebotenes Tier zu erwerben.

Zwei weitere Grenzen sind klar geregelt:

  • Acht Wochen: Welpen dürfen erst ab einem Alter von über acht Wochen von der Mutter getrennt werden, so steht es in Anlage 1 der 2. Tierhaltungsverordnung. Ausnahmen gibt es nur aus veterinärmedizinischen Gründen.
  • Mikrochip: Nach § 24a TSchG muss der Welpe spätestens mit drei Monaten, jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe gechippt sein. Binnen eines Monats nach der Übernahme musst du ihn auf dich in der Heimtierdatenbank registrieren.

Kommt der Welpe aus einem anderen EU-Land, gilt eine dritte Grenze. Seit der Veterinärbehördlichen Binnenmarktverordnung braucht er eine gültige Tollwutimpfung. Jüngere Tiere als 15 Wochen dürfen laut Verbrauchergesundheitsportal des Gesundheitsministeriums nur mit Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde nach Österreich, und die gibt es nur aus besonderen Gründen und für ein Tier pro Person.

Kupierte Ohren sind in Österreich verboten

Der FCI-Standard Nr. 292 beschreibt kupierte, aufrecht stehende Ohren und natürlich hängende Ohren nebeneinander. In Österreich gilt nur Letzteres. § 7 TSchG verbietet das Kupieren der Ohren, § 8b verbietet das Ausstellen von Hunden, die nach dem 1. Jänner 2008 geboren sind und an denen ein hier verbotener Eingriff vorgenommen wurde. Zeigt ein Inserat Welpen mit kupierten Ohren, ist das kein Detail der Optik, sondern ein Hinweis darauf, wie die Aufzucht abgelaufen ist.

In Wien wirst du übrigens keine Dogo-Zucht finden: § 5a Abs. 13 Wiener Tierhaltegesetz verbietet die Zucht aller hundeführscheinpflichtigen Rassen. Welche Fragen du bei einem Besuch stellen solltest, hält die Checkliste für die Anschaffung fest. Dazu gehört bei dieser Rasse eine ganz bestimmte Untersuchung.

Der Hörtest gehört zu den Papieren

Taubheit ist beim Dogo Argentino keine Randerscheinung. In der bisher größten Auswertung hat George Strain von der Louisiana State University die Ergebnisse von 811 Hunden ausgewertet, die mit einer Hirnstammaudiometrie (BAER) getestet worden waren. 20,35 Prozent waren auf einem Ohr taub, 5,43 Prozent auf beiden, zusammen gut ein Viertel (Veterinary Record, 2021). Hunde mit einem dunklen Fleck im Fell waren seltener betroffen als rein weiße. In einer polnischen Untersuchung der Universität Wrocław waren 12 von 32 getesteten Dogos taub, das sind 37,5 Prozent (Acta Veterinaria Hungarica, 2016).

Ein Welpe, der auf einem Ohr nicht hört, reagiert im Alltag oft unauffällig. Mit Klatschen oder Schlüsselklimpern lässt sich das nicht prüfen, nur mit dem BAER-Test, der für jedes Ohr getrennt ein Ergebnis liefert. Der Test funktioniert schon vor der Abgabe: In einer belgischen Fallbeschreibung wurden alle zehn Welpen eines Wurfs untersucht, das später obduzierte Tier war 43 Tage alt (Journal of Comparative Pathology, 2003). Lass dir das Protokoll mit Datum, Chipnummer und dem Ergebnis für links und rechts zeigen. Taubheit ist im FCI-Standard ein ausschließender Fehler, ein beidseitig tauber Hund braucht aber vor allem eine Familie, die mit Handzeichen arbeiten will. Weitere Fragen zur Vorsorge sammelt der Beitrag zu Gesundheit und Pflege.

Bis zum vierten Monat: prägen, impfen, anmelden

Die American Veterinary Society of Animal Behavior nennt die ersten drei Lebensmonate das wichtigste Zeitfenster für die Sozialisierung, weil Neugier in dieser Phase noch stärker ist als Angst (AVSAB Position Statement). Die Fachgesellschaft hält Welpenkurse ab einem Alter von sieben bis acht Wochen für sinnvoll, wenn der Welpe mindestens sieben Tage vorher eine erste Impfung bekommen hat. Warten, bis alle Impfungen abgeschlossen sind, kostet genau die Wochen, in denen ein junger Hund fremde Menschen, Geräusche und andere Hunde am leichtesten einordnen lernt.

Für einen Dogo zählt das doppelt. Ein erwachsener Hund mit über 40 Kilo, der Besuch oder Straßenbahnen nie kennengelernt hat, ist kaum noch mit Körperkraft zu führen. Kurze, ruhige Begegnungen in diesen Wochen sind mehr wert als lange Ausflüge.

Beim Impfen orientieren sich Tierarztpraxen an den Leitlinien der Ständigen Impfkommission Vet und der WSAVA. Die Kleintierklinik der LMU München fasst das für Hunde so zusammen: Staupe und Parvovirose ab der achten Woche, dann alle drei bis vier Wochen bis zur 16. Woche und eine Wiederholung nach einem Jahr, Leptospirose ab der zwölften Woche zweimal im Abstand von drei bis vier Wochen (Impfempfehlungen, Stand Oktober 2025). Die Tollwutimpfung ist ab der zwölften Woche möglich und Voraussetzung für jede Reise in ein anderes EU-Land.

Mit drei Monaten wird der Hund außerdem abgabepflichtig. Wann du ihn bei der Gemeinde melden musst und welche Sätze für einen Dogo gelten, zeigt der Beitrag zur Hundeabgabe in Österreich. In Oberösterreich gilt eine eigene, besonders kurze Frist: Wer einen über zwölf Wochen alten Hund hält, muss ihn binnen fünf Werktagen melden, mit dem Nachweis der Sachkunde und der Haftpflichtversicherung.

Maulkorb in Niederösterreich ab dem ersten Tag

§ 8 Abs. 4 NÖ Hundehaltegesetz verlangt für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential an öffentlichen Orten im Ortsbereich „immer“ Maulkorb und Leine. Eine Altersgrenze nennt das Gesetz nicht, ausgenommen sind nur Hunde, die ständig getragen werden. Wer in Niederösterreich lebt, sollte den Maulkorb also schon in der ersten Woche mit Futter und kurzen Einheiten positiv besetzen und ihn mitwachsen lassen. Die Größe muss passen: Hecheln und Trinken müssen möglich bleiben.

Bis zum sechsten Monat: Wachstum ohne Zusätze

In diesen Monaten legt ein Dogo am schnellsten zu, und genau hier passieren die teuersten Fütterungsfehler. Wer zu einem vollwertigen Welpenfutter zusätzlich Kalzium gibt, schadet dem Skelett. Das ist gut untersucht: An der Universität Utrecht entwickelten Doggenwelpen mit stark erhöhter Kalziumzufuhr Störungen der Knochenentwicklung, die einer Rachitis glichen, und nach Normalisierung des Futters Osteochondrose (Schoenmakers u. a., Veterinary Record 2000). Gleichmäßiges Wachstum mit einem vollwertigen Welpenfutter ist das Ziel, nicht ein möglichst schwerer Junghund. Worauf du bei der Auswahl achtest, steht im Beitrag zum Futter für große Hunde.

Daneben läuft die Erziehung. Leinenführigkeit, ein verlässlicher Rückruf auf eingezäunten Flächen und Ruhe auf dem eigenen Platz sind bei einem Hund, der bald so viel wiegt wie ein Mensch, keine Kür. In Wien lohnt es sich, schon jetzt die Prüfungssituation zu üben: Mit sechs Monaten beginnt dort die Maulkorbpflicht, kurz danach die Frist für den Hundeführschein.

Ab sechs Monaten: Prüfungen und erweiterte Pflichten

Ab sechs Monaten ändern sich in Wien gleich zwei Dinge. Nach § 5a Abs. 12 Wiener Tierhaltegesetz muss der Hund an öffentlichen Orten Maulkorb und Leine tragen, ausgenommen in allseitig umzäunten Hundezonen. Und nach § 5a Abs. 1 und 4 gilt die Hundeführscheinpflicht für mindestens sechs Monate alte Hunde, die Prüfung ist innerhalb von drei Monaten zu absolvieren. Für einen Welpen heißt das nach dem Wortlaut: spätestens mit neun Monaten bestanden. Wie die Frist in deinem Fall läuft, bestätigt das Veterinäramt MA 60. Die Stadt Wien verlangt dafür unter anderem eine Strafregisterbescheinigung, die bezahlte Hundeabgabe und eine Haftpflichtversicherung über mindestens 725.000 Euro. Die Anmeldung kostet 32 Euro, die Prüferin oder der Prüfer verrechnet 65 Euro Verwaltungskosten. Innerhalb von 21 bis 24 Monaten nach der ersten bestandenen Prüfung ist sie einmal zu wiederholen.

In Niederösterreich musst du laut § 4 NÖ Hundehaltegesetz für einen jungen Hund die erweiterte Sachkunde innerhalb seines ersten Lebensjahres vorlegen. Sie umfasst zehn Stunden mit dem Hund bei einer speziell geschulten Person, mit Theorie und Praxis zu Leinenführigkeit, Sitzen und Freifolge.

Bundesweit kommt seit 1. Juli 2026 eine weitere Pflicht dazu. § 13 Abs. 4 TSchG verlangt von Haltern mindestens sechs Monate alter Hunde innerhalb eines Jahres nach Beginn der Haltung eine zweistündige Praxiseinheit mit dem Hund. Erkundige dich, ob ein Kurs in deinem Bundesland die Landes- und die Bundespflicht zugleich abdeckt, bevor du zweimal zahlst.

Ab zwölf Monaten: Oberösterreich zieht nach

In Oberösterreich gilt der Dogo nach § 6 Oö. Hundehaltegesetz 2024 unabhängig von Größe und Gewicht als großer Hund. Ab dem vollendeten zwölften Lebensmonat muss er an öffentlichen Orten Leine und Maulkorb tragen. Davon befreien kann nur ein Bescheid der Gemeinde, für den du eine verhaltensmedizinische Evaluierung vorlegst. Sie darf nicht vor dem zwölften Lebensmonat eingeholt werden und höchstens drei Monate alt sein. Bis zur Vollendung des 18. Lebensmonats muss außerdem die Alltagstauglichkeitsprüfung bestanden sein, sonst gilt der Hund als auffällig.

Um den ersten Geburtstag steht auch die Wiederholung der Grundimpfungen an, die die LMU nach einem Jahr empfiehlt. Bei einem Dogo ist das ein guter Termin, um mit der Tierarztpraxis über Gewicht, Bewegungsaufbau und gesundheitliche Untersuchungen für das zweite Lebensjahr zu sprechen.