Österreich

Hundeabgabe in Österreich: Was du für deinen Hund zahlst.

Hundesteuer in Österreich: die Sätze der Landeshauptstädte, Aufschläge für Listenhunde wie den Dogo Argentino, Meldefristen und Befreiungen.

Ein weißer Dogo Argentino mit Halsband und Hundemarke sitzt an der Leine auf einem Gehsteig vor einem Amtsgebäude.

Null Euro in Graz, 392 Euro in Bregenz: Für denselben Dogo Argentino schwankt die jährliche Hundeabgabe zwischen den Landeshauptstädten um fast 400 Euro. Der Grund ist kein Zufall. Der Bund erlaubt den Gemeinden die Abgabe, die Länder ziehen unterschiedliche Grenzen, und mehrere Länder setzen den Dogo ausdrücklich auf ihre Rasselisten. Wo das passiert, zahlst du oft ein Mehrfaches des normalen Satzes.

Wien ändert 2027 die Sätze.

Ab 1. Jänner 2027 kostet ein Hund in Wien 120 Euro im Jahr. Für Listenhunde wie den Dogo Argentino sind es 240 Euro, wenn die Haltung ab diesem Tag neu beginnt oder der Halter wechselt. Stand der Beträge in diesem Text: 23. Oktober 2026.

Wer die Hundeabgabe festlegt

Die Grundlage steht im Finanzausgleichsgesetz 2024. Dessen § 17 Abs. 3 Z 2 ermächtigt jede Gemeinde, „ohne Rücksicht auf ihre Höhe“ eine Abgabe für das Halten von Hunden auszuschreiben. Ausgenommen sind Wachhunde, Assistenzhunde und Hunde, die für Beruf oder Erwerb gehalten werden. Beschließen muss das die Gemeindevertretung, also der Gemeinderat.

Die Länder dürfen diesen Rahmen enger fassen, und sie tun es sehr unterschiedlich:

  • Wien deckelt im Hundeabgabegesetz die Beträge und erlaubt für hundeführscheinpflichtige Hunde ab 2027 das Doppelte.
  • Steiermark schreibt im Steiermärkischen Hundeabgabegesetz 2013 für den ersten Hund mindestens 60 und höchstens 100 Euro vor.
  • Niederösterreich legt im NÖ Hundeabgabegesetz 1979 keine Obergrenze fest, aber ein Verhältnis: Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential zahlen mindestens das Zehnfache des Nutzhunde-Satzes.
  • Kärnten hält im Hundeabgabengesetz knapp fest, dass die Höhe der Abgabe „nicht begrenzt“ ist.
  • Oberösterreich regelt die Abgabe seit dem Oö. Hundehaltegesetz 2024 dort mit, die Höhe beschließt der Gemeinderat.
  • Burgenland verlangt laut Hundeabgabegesetz für einen gewöhnlichen Hund mindestens 14,50 Euro im Jahr.
  • Tirol, Salzburg und Vorarlberg setzen für gewöhnliche Hunde keine eigene Landesgrenze. Tirol deckelt nur Wach- und Nutzhunde bei 45 Euro.

Abgabepflichtig wird ein Hund in den meisten Ländern mit drei Monaten. Linz und die Stadt Salzburg rechnen ab zwölf Wochen, das Burgenland schon ab sechs Wochen. Für einen Welpen, der mit neun oder zehn Wochen einzieht, beginnt die Pflicht also je nach Wohnort unterschiedlich früh.

Was ein Dogo Argentino in den Landeshauptstädten kostet

Die folgende Übersicht stellt den Satz für einen gewöhnlichen ersten Hund dem Satz gegenüber, den die Stadt für einen Dogo Argentino verlangt. Grundlage sind die Angaben der Städte und ihre Verordnungen, Stand Oktober 2026.

Hundeabgabe pro Jahr in den neun Landeshauptstädten
StadtErster HundDogo ArgentinoWarum
Bregenz75,00 €392,00 €Eigener Satz für Kampfhunde laut Vorarlberger Verordnung
Wien ab 2027120,00 €240,00 €Doppelter Satz für Listenhunde bei neuer Haltung
Innsbruck136,80 €136,80 €Kein Rassezuschlag
St. Pölten45,00 €135,00 €Hund mit erhöhtem Gefährdungspotential nach NÖ Hundehaltegesetz
Wien 202672,00 €72,00 €Noch kein Rassezuschlag
Klagenfurt60,00 €60,00 €Kein Rassezuschlag
Linz54,00 €54,00 €Ein Satz für alle Hunde
Salzburg50,00 €50,00 €Staffelung nur nach Anzahl der Hunde
Eisenstadt40,60 €40,60 €Kein Rassezuschlag
Graz0,00 €0,00 €Abgabe seit 1. Jänner 2019 aufgehoben

Auf zehn Jahre gerechnet, zu den heutigen Sätzen und ohne Indexanpassung, ergibt das für einen Dogo Argentino: 3.920 Euro in Bregenz, 2.400 Euro in Wien bei einer Übernahme ab 2027, 1.368 Euro in Innsbruck, 1.350 Euro in St. Pölten, 600 Euro in Klagenfurt, 540 Euro in Linz, 500 Euro in Salzburg und 406 Euro in Eisenstadt. In Graz bleibt es bei null.

Für den Wiener Betrag ist die Zahl eher zu niedrig. Das Hundeabgabegesetz sieht ab 2027 eine automatische Anpassung vor, sobald der Verbraucherpreisindex um mindestens drei Prozent gestiegen ist. Auch Bregenz hat seinen Satz für 2026 erhöht, von 381 auf 392 Euro für Kampfhunde.

Die Städte sind Beispiele, kein Durchschnitt für das Bundesland. In Niederösterreich, Kärnten oder Tirol beschließt jede Gemeinde selbst. Den Satz für deinen Wohnort nennt das Gemeindeamt, meist steht er auch in der Hundeabgabeverordnung auf der Website der Gemeinde.

Wien ab 2027: doppelter Satz für neue Listenhunde

Der Dogo Argentino steht in der Wiener Verordnung über hundeführscheinpflichtige Hunde, gemeinsam mit Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pit Bull Terrier und Rottweiler. Die Verordnung erfasst auch Kreuzungen dieser Hunde. Für diese Hunde gilt ab 2027 der doppelte Höchstbetrag, also 240 statt 120 Euro.

Entscheidend ist der Zeitpunkt. Die Stadt Wien knüpft den höheren Satz an Hunde, „für die eine Haltereigenschaft ab 1. Jänner 2027 neu begründet wird oder sich ändert“. Nach diesem Wortlaut zahlt, wer seinen Dogo schon vorher hält und behält, 2027 den normalen Satz von 120 Euro. Übernimmt dagegen jemand den Hund ab 2027, etwa nach einer Trennung oder bei einer Vermittlung, gilt für die neue Halterin oder den neuen Halter der doppelte Satz.

Bis Ende 2026 gelten noch die alten Beträge: 72 Euro für den ersten und 105 Euro für jeden weiteren Hund. Der Hundeführschein, den du in Wien für einen Dogo ohnehin brauchst, bringt keine Ermäßigung. Was er voraussetzt, beschreibt die Stadt auf ihrer Seite zum verpflichtenden Hundeführschein.

Niederösterreich und Vorarlberg: Aufschlag nach Rasse

In Niederösterreich ist der Aufschlag Gesetz. § 2 des NÖ Hundeabgabegesetzes verlangt für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential mindestens das Zehnfache des Nutzhunde-Satzes, für alle übrigen Hunde mindestens das Doppelte. Der Nutzhunde-Satz darf höchstens 6,54 Euro betragen. Welche Rassen betroffen sind, regelt § 2 NÖ Hundehaltegesetz, und dort steht der Dogo Argentino in der Liste. Dazu kommt eine rötliche Hundeabgabemarke, die sich von den übrigen Marken unterscheiden muss. In St. Pölten kostet sie bei der Anmeldung einmalig 4 Euro.

Vorarlberg nennt den Dogo in der Verordnung über das Halten von Kampfhunden aus 1992. Bregenz knüpft seinen Kampfhunde-Satz ausdrücklich an diese Liste. Mit 392 Euro im Jahr ist das der höchste Betrag unter den Landeshauptstädten, mehr als das Fünffache des Satzes für einen gewöhnlichen Hund.

In Oberösterreich führt § 6 Oö. Hundehaltegesetz 2024 den Dogo zwar als potentiell gefährlichen Hund mit eigenen Pflichten. Ein Rassezuschlag bei der Abgabe folgt daraus nicht automatisch, Linz verlangt für alle Hunde denselben Betrag. Was die Rasselisten für Leine, Maulkorb und Ausbildung bedeuten, steht im Überblick zur Haltung des Dogo Argentino in Österreich.

Steiermark: Rahmen, Rabatt und Verdopplung

Die Steiermark hat das ungewöhnlichste Modell. Graz hat die Abgabe mit Gemeinderatsbeschluss vom 17. Mai 2018 abgeschafft. Wer in einer anderen steirischen Gemeinde wohnt, zahlt für den ersten Hund zwischen 60 und 100 Euro, je nach Beschluss der Gemeinde.

Zwei Regeln verändern diesen Betrag deutlich:

  • Minus 50 Prozent gibt es nach § 5 Abs. 3 für Hunde, die eine Begleithundeprüfung oder eine gleichwertige bzw. höhere Prüfung bestanden haben. Die Prüfung muss bei einer Hundeschule mit tierschutzqualifizierter Trainerin oder tierschutzqualifiziertem Trainer stattgefunden haben, oder bei einer von der Steirischen Jägerschaft anerkannten Stelle.
  • Das Doppelte wird nach § 6 fällig, wenn ein Hundekundenachweis erforderlich ist und du ihn bei der Anmeldung nicht vorlegen kannst. Reichst du ihn nach, sinkt die Abgabe ab dem folgenden Monatsersten wieder.

Rechenbeispiel für eine Gemeinde mit 100 Euro: ohne Hundekundenachweis 200 Euro, mit bestandener Begleithundeprüfung 50 Euro. Für einen jungen Dogo, der ohnehin eine solide Grundausbildung braucht, lohnt sich die Prüfung also auch finanziell. Und wer seinen Hund nach dem 30. September übernimmt, zahlt für dieses Kalenderjahr in der Steiermark gar nichts.

Anmelden, zahlen, abmelden

Die Fristen sind kurz und nirgends gleich. Wer zuzieht oder einen Hund übernimmt, sollte die Anmeldung in der ersten Woche erledigen.

Meldefrist und jährliche Fälligkeit nach Landesrecht bzw. Stadt
OrtAnmelden binnenJährlich fällig
Wien14 TagenEnde April
Linz5 Werktagen31. März
Stadt Salzburg1 Wochelaut Bescheid nach der Anmeldung
Steiermark4 Wochen15. April (selbst berechnet)
Niederösterreich1 Monat15. Februar
Kärnten1 Monat15. Februar
Burgenland2 Wochenim Jänner
Bregenz1 Monat15. Mai

Zur Anmeldung gehören in Wien und in der Steiermark die Mikrochip-Nummer, in der Steiermark zusätzlich die Registrierungsnummer aus der Heimtierdatenbank. Die Steiermark und die Stadt Salzburg verlangen außerdem den Nachweis einer Hundehaftpflicht, Salzburg mit mindestens 725.000 Euro Deckung. In Wien ist dieselbe Summe nach § 5 Abs. 11 Wiener Tierhaltegesetz Pflicht. In welchen Ländern die Versicherung Pflicht ist, listet https://www.private-haftpflichtversicherung.at/tierhalter/hundehaftpflicht/ auf.

Die Abmeldung vergessen viele. Solange sie fehlt, läuft die Abgabepflicht weiter, darauf weist auch das Bundesportal oesterreich.gv.at hin. Ob es Geld zurück gibt, hängt vom Ort ab: Innsbruck erstattet bei der Abmeldung anteilig, Oberösterreich verlangt laut § 17 Oö. Hundehaltegesetz grundsätzlich den vollen Jahresbetrag, und im Burgenland endet die Pflicht erst mit Ablauf des Jahres.

Ziehst du innerhalb Österreichs um, rechnen Wien und die Steiermark eine im selben Jahr in einer anderen Gemeinde bezahlte Abgabe an, Oberösterreich bei einem Umzug innerhalb des Landes. Den Zahlungsbeleg der alten Gemeinde solltest du deshalb aufheben.

Befreiungen, die für einen Dogo greifen können

Die meisten Befreiungen betreffen Assistenz-, Dienst- und Rettungshunde. Für einen Familienhund bleiben wenige, aber konkrete Wege:

  • Hund aus dem Tierheim: In Wien ist befreit, wer seit 1. Jänner 2023 einen Hund aus einem Tierheim im Stadtgebiet übernimmt, für die ersten drei abgabepflichtigen Kalenderjahre (Stadt Wien). Klagenfurt verlangt für das laufende Jahr und die zwei Folgejahre keine Abgabe, wenn ein Nachweis des Tierheims vorliegt.
  • Geringes Einkommen: Mit Mobilpass übernimmt Wien 50 Prozent für einen Hund. In Klagenfurt sind Bezieherinnen und Bezieher einer Ausgleichszulage befreit, in Bregenz für den ersten Hund.
  • Prüfung: In der Steiermark halbiert eine bestandene Begleithundeprüfung die Abgabe.
  • Härtefall: Die Steiermark erlaubt nach § 7 Abs. 1a eine Nachsicht, wenn die Einhebung im Einzelfall unbillig wäre.

Anträge auf Befreiung haben oft eine eigene Frist. In der Steiermark musst du einen Befreiungs- oder Begünstigungsgrund spätestens bis 28. Februar beantragen, in Oberösterreich bis 31. März. Wer zu spät kommt, zahlt für das Jahr den vollen Satz.

Die Abgabe in die Gesamtkosten einrechnen

Für viele Hunde ist die Abgabe ein kleiner Posten neben Futter, Versicherung und Tierarzt. Beim Dogo Argentino kann sie das nicht sein: 392 Euro im Jahr in Bregenz oder 240 Euro in Wien entsprechen schnell einer guten Hundehaftpflicht oder mehreren Trainingseinheiten. Frag deshalb vor der Übernahme bei deiner Gemeinde nach, ob ein Rassezuschlag gilt und welche Nachweise sie für die Anmeldung verlangt. Die übrigen laufenden Kosten und die Fragen an die abgebende Stelle findest du in der Checkliste für die Anschaffung eines Hundes, die Rasse selbst im Porträt des Dogo Argentino.