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Welpen & Zucht

Vorallem weil der Dogo Argentino ein sehr menschenbezogener Hund ist, vermitteln wir nur an   Tierfreunde, die die Möglichkeit haben, dem Hund die entsprechende Umgebung (entweder Haus oder zumindest Auslauf im Garten, keine Zwingerhaltung) bieten zu können.

Bitte achten Sie genau von wo sie ihren Welpen kaufen. In den letzten Jahren kommt es zu einem Überangebot von Dogos aus sehr zweifelhaften Händen. So genannte "Hobbyzüchter" verkaufen Hunde oftmals billig über Annoncen in Zeitungen oder  Internet. Bedenken Sie bitte, dass hier weder selektive Elternwahl noch seriöse Welpenaufzucht gewährleistet ist.  Verantwortungsvolle Züchter leisten ein wertvollen Beitrag zur Erhaltung einer Rasse.  Welpen von einem DgAC - ÖKV Züchter sind geimpft, mehrfach entwurmt, gehörgetest und bestens für den  Start ins weitere Leben sozialisiert und geprägt.


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Zucht- und Eintragungsbestimmungen

Eintragungsbestimmungen

Die Eintragungsbestimmungen des DgAC für Hunde der Rasse Dogo Argentino ins ÖHZB (Österreichisches Hundezuchtbuch) des ÖKV (Österreichischer Kynologenverband) gelten für:

a)     In Österreich gezüchtete Hunde >>

b)     Aus dem Ausland eingeführte Hunde >>

c)      Hunde für die die Rassezugehörigkeit angenommen werden kann >>

Die jeweiligen Eintragungen (Ausstellen von Abstammungsnachweisen) erfolgen ausschließlich über den österreichischen Dogo-Argentino-Club.

a) Inländische Hunde

Zur Zucht werden nur Verpaarungen zugelassen, deren Gesundheitsnachweis erbracht worden ist. Das betrifft vor allem HD- und ED- Freiheit sowie positiver Audiometrie-Test. Welpen aus gesundheitlich aber auch im Wesen unbedenklichen Verpaarungen werden vom DgAC in das österreichische Hundezuchtbuch (ÖHZB) eingetragen.

b) Ausländische Hunde

Aus dem Ausland eingeführte Hunde werden nur dann in das ÖHZB eingetragen, wenn einerseits deren ordnungsgemäße Einfuhr ( des ordnungsgemäßen Grenzübergang samt Gesundheitszeugnis) und andererseits ein Kaufvertrag: Verkäufer an Käufer samt Exportpedigree – offizieller Ausfuhrbestätigung der zentralen Dachorganisation des jeweiligen FCI-Landes – beigebracht sind.

c) Hunde unbekannter Herkunft

Hunde ohne entsprechende Unterlagen die eine eindeutige Rassezugehörigkeit besitzen, können vom DgAC in das so genannte Register aufgenommen werden. Das Register ist ein Bestandteil des ÖHZB (mit fortlaufender Eintragungsnummer des DgAC) und bestätigt in erster Linie die Rassezugehörigkeit. Die damit verbundene Ahnentafel kann eine Ahnenreihe aufweisen oder "Eltern unbekannt" zeigen.

Die Entscheidung darüber oder ob ein Dogo Argentino ins Register aufgenommen wird trifft der Zuchtbevollmächtigte des DgAC unter Zuziehung eines so genannten "Spezialrichters".

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Sämtliche Anträge zu einer Eintragung in das ÖHZB sind ausnahmslos an den Dogo-Argentino-Club (Geschäftsstelle: Daniele Leblhuber, Schillerstraße 25, A-4020 Linz) zu richten.

 

Die Verantwortung des Club

Als vor rund 10 Jahren Bund, Länder und Gemeinden Gesetze vorbereiteten und Erlässe  beschlossen in denen bestimmte Hunderassen gänzlich verboten oder in ihrer Existenz und Haltung stark eingeschränkt werden sollten (Kampfhunderichtlinien), hat sich der Dogo Argentino Club mit allen zu Gebote stehender Möglichkeiten dagegen eingesetzt.

Im Ergebnis hat dieser Einfluss einen wesentlichen Anteil daran, dass der Großteil dieser Verordnungen zurückgenommen oder stark abgeschwächt werden konnte. Dafür hat sich der DgAC die Verpflichtung auferlegt, besonders sorgfältig mit der Zucht und der Stellung unserer Rasse umzugehen bzw. diese nachhaltig zu beeinflussen. Dies war für uns problemlos und selbstverständlich, weil sich unsere Zuchtbestimmungen von Anfang an (Zuchtrichtlinien aus 1981) diesem Ziel unterworfen hatten.

Zur Zucht zugelassen dürften nur welche Hunde werden, die:

  • einwandfrei im Wesen überprüft sind (vor allem von jeder Aggressivität gegenüber Menschen und anderen Tieren)

  • die frei von gesundheitlichen Mängeln sind (v.a. Vorlage HD-Röntgen durch Vet. Uni oder vom DgAC zugelassene Tierärzte; 100% hörend durch Audiometrische Untersuchungen von zugelassenen Tierärzten, sowie andere Untersuchungsergebnissen, wenn Zweifel über ein Krankheitsbild besteht)

  • Erst dann können vorgesehene Elterntiere zur Zucht angemeldet werden. und der Weg begonnen für das Leben von Welpen, die wenn ihrerseits dann alle Vorraussetzungen erfüllen mit ordnungsgemäßen ÖKV/FCI - Papieren ausgestattet sind.

 


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