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Zucht-
und Eintragungsbestimmungen
Die Eintragungsbestimmungen des DgAC für Hunde
der Rasse Dogo Argentino ins ÖHZB (Österreichisches Hundezuchtbuch) des ÖKV
(Österreichischer Kynologenverband) gelten für:
a) In Österreich gezüchtete Hunde
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b) Aus dem Ausland eingeführte Hunde
>>
c) Hunde für die die Rassezugehörigkeit angenommen werden kann
>>
Die jeweiligen Eintragungen (Ausstellen von
Abstammungsnachweisen) erfolgen ausschließlich über den österreichischen
Dogo-Argentino-Club.
a) Inländische Hunde
Zur Zucht werden nur Verpaarungen zugelassen,
deren Gesundheitsnachweis erbracht worden ist. Das betrifft vor allem HD- und
ED- Freiheit sowie positiver Audiometrie-Test. Welpen aus gesundheitlich aber
auch im Wesen unbedenklichen Verpaarungen werden vom DgAC in das österreichische
Hundezuchtbuch (ÖHZB) eingetragen.
b) Ausländische Hunde
Aus dem Ausland eingeführte Hunde werden nur
dann in das ÖHZB eingetragen, wenn einerseits deren ordnungsgemäße Einfuhr
( des ordnungsgemäßen Grenzübergang samt Gesundheitszeugnis) und
andererseits ein Kaufvertrag: Verkäufer an Käufer samt Exportpedigree –
offizieller Ausfuhrbestätigung der zentralen Dachorganisation des jeweiligen
FCI-Landes – beigebracht sind.
c) Hunde unbekannter Herkunft
Hunde ohne entsprechende Unterlagen die eine
eindeutige Rassezugehörigkeit besitzen, können vom DgAC in das so genannte
Register aufgenommen werden. Das Register ist ein Bestandteil des ÖHZB (mit
fortlaufender Eintragungsnummer des DgAC) und bestätigt in erster Linie die
Rassezugehörigkeit. Die damit verbundene Ahnentafel kann eine Ahnenreihe
aufweisen oder "Eltern unbekannt" zeigen.
Die Entscheidung darüber oder ob ein Dogo
Argentino ins Register aufgenommen wird trifft der Zuchtbevollmächtigte des DgAC
unter Zuziehung eines so genannten "Spezialrichters".
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Sämtliche Anträge zu einer Eintragung in das
ÖHZB sind ausnahmslos an den Dogo-Argentino-Club (Geschäftsstelle: Daniele Leblhuber,
Schillerstraße 25, A-4020 Linz) zu richten.
Die Verantwortung des Club
Als vor rund 10 Jahren Bund, Länder und Gemeinden Gesetze vorbereiteten und
Erlässe beschlossen in denen bestimmte Hunderassen gänzlich verboten oder
in ihrer Existenz und Haltung stark eingeschränkt werden sollten
(Kampfhunderichtlinien), hat sich der Dogo Argentino Club mit allen zu Gebote
stehender Möglichkeiten dagegen eingesetzt. Im Ergebnis hat
dieser Einfluss einen wesentlichen Anteil daran, dass der Großteil dieser
Verordnungen zurückgenommen oder stark abgeschwächt werden konnte. Dafür hat
sich der DgAC die Verpflichtung auferlegt, besonders sorgfältig mit der Zucht
und der Stellung unserer Rasse umzugehen bzw. diese nachhaltig zu beeinflussen.
Dies war für uns problemlos und selbstverständlich, weil sich unsere
Zuchtbestimmungen von Anfang an (Zuchtrichtlinien aus 1981) diesem Ziel
unterworfen hatten. Zur Zucht zugelassen dürften nur welche
Hunde werden, die:
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einwandfrei im Wesen überprüft sind (vor allem von jeder
Aggressivität gegenüber Menschen und anderen Tieren)
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die frei von gesundheitlichen Mängeln sind (v.a. Vorlage
HD-Röntgen durch Vet. Uni oder vom DgAC zugelassene Tierärzte; 100% hörend durch
Audiometrische Untersuchungen von zugelassenen Tierärzten, sowie andere
Untersuchungsergebnissen, wenn Zweifel über ein Krankheitsbild besteht)
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Erst dann können vorgesehene Elterntiere zur Zucht angemeldet
werden. und der Weg begonnen für das Leben von Welpen, die wenn ihrerseits dann
alle Vorraussetzungen erfüllen mit ordnungsgemäßen ÖKV/FCI - Papieren
ausgestattet sind.
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